Die Gemeinde Oberpleichfeld wird als Träger öffentlicher Belange zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser auf den Grundstücken Fl.Nrn. 314, 323, 325, 663, 778, 860, 906, 940, 1495, 1912, 650/1, Gemarkung Unter- und Oberpleichfeld sowie Burgrumbach gehört.
Die Fl.Nrn. 1495, 906, 663, 650/1 gehören zur Gemarkung Oberpleichfeld.
Der Landwirt der genannten Grundstücke beantragt derzeit die Erlaubnis zur Entnahme einer jährlichen Grundwassermenge i. H. v. insgesamt 195.832 m³. Für jeden Brunnen ist eine max. Entnahmemenge festgelegt. In Summe übersteigen die max. festgelegten Jahresentnahmemengen aller Brunnen die genehmigte Gesamtentnahmemenge von 195.832 m³. Hierdurch sollte dem Landwirt ein gewisses Maß an Spielraum gegeben werden. Die Summe der max. Entnahmemenge der Brunnen in Oberpleichfeld beträgt 173.000 m³. Die festgelegten max. Jahresentnahmemenge pro Brunnen und die max. Jahresgesamtmenge i. H. v. 195.832 m³ dürfen nicht überschritten werden.
Das Grundwasser soll für die Bewässerung der landwirtschaftlich genutzten Nutzfläche verwendet werden. Es handelt sich um einen Verlängerungsantrag und keinen Neuantrag.
Die Gemeinde Oberpleichfeld nimmt den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser für die Grundstücke Fl.Nrn. 1495, 906, 663, 650/1, Gemarkung Oberpleichfeld zur Kenntnis und weist auf die angespannten Grundwasserverhältnisse hin.
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Persönlich beteiligt: | 0 |