1. Änderung des Bebauungsplans "An der Klauskapelle-West" Markt Werneck, Gemeindeteil Ettleben, Beteiligung als Träger öffentlicher Belange
Sachvortrag:
Der Marktgemeinderat des Marktes Werneck billigte in seiner öffentlichen Sitzung am 25.09.2023 den Entwurf des Bebauungsplans "An der Klauskapelle - West" des Marktes Werneck, Gemeindeteil Ettleben, einschließlich textlicher Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 25.09.2023. Des Weiteren wurde beschlossen, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Planentwurf, die Begründung und der Umweltbericht zur 1. Änderung des Bebauungsplans "An der Klauskapelle - West" sind in der Zeit vom 23.10.2023 bis 26.11.2023 auf der Internetseite des Marktes Werneck (www.werneck.de/rathaus-buerger/bauen/bebauungsplaene) eingestellt.
Während dieser Auslegungsfrist wird die Gemeinde Bergtheim als Träger öffentlicher Belange gehört.
Beschluss:
Die Gemeinde Bergtheim nimmt die 1. Änderung des Bebauungsplans "An der Klauskapelle - West" des Marktes Werneck, Gemeindeteil Ettleben, zur Kenntnis und hat keine Einwände.
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