Mit Schreiben vom 26.01.2021 beantragte die DJK Dipbach 1928 e. V. einen Zuschuss zur Errichtung eines Brunnens für die Sportplatzbewässerung. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 09.02.2021 wurde der DJK Dipbach ein Zuschuss i. H. v. 25 % der Maßnahmenkosten, höchstens jedoch 5.000,00 € zugesagt.
Der Vorsitzende der DJK Dipbach teilte mit Schreiben vom 08.12.2022 mit, dass neben der Brunnenbohrung u. a. nun auch Kosten für einen Wassertank und eine neue Steuerung der Beregnungsanlage anfallen werden, sodass sich die Gesamtkosten auf ca. 40.000,00 € belaufen werden. In diesem Zuge wurde auch eine Aufstockung des Zuschusses beantragt.
Zur Gewährung eines Zuschusses i. H. v. 25 % der Gesamtkosten, wurden im Haushaltsplan 2023 Mittel i. H. v. 10.000,00 € veranschlagt.
Am 30.10.2023 teilte die DJK Dipbach mit, dass die Maßnahmen nun abgeschlossen und Kosten in Summe i. H. v. 45.655,81 € angefallen sind und beantragt die Auszahlung des Zuschusses.
Sollte sich der Gemeinderat zur Bezuschussung der tatsächlich anerkannten Kosten entscheiden, betrüge der Zuschuss bei einer Höhe von 25 % ein Betrag von 11.331,45 €.
Der DJK Dipbach soll zur Errichtung eines Brunnens zur Sportplatzbewässerung ein Zuschuss in Höhe der im Haushaltsplan 2023 bereitgestellten Mittel von 10.000,00 € ausbezahlt werden. Das Zuschussverfahren ist mit der Auszahlung des Zuschusses abgeschlossen. Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 9 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Beschluss 2:
Der DJK Dipbach soll zur Errichtung eines Brunnens zur Sportplatzbewässerung ein Zuschuss basierend auf den tatsächlich angefallenen Kosten i. H. v. 11.331,45 € (= 25 % v. 45.325,81 €) ausbezahlt werden. Das Zuschussverfahren ist mit der Auszahlung des Zuschusses abgeschlossen.
Abstimmungsergebnis 2:
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | 5 |
Persönlich beteiligt: | 0 |