zu TOP 03 B zu TOP 05 TOP 04
öffentlich


Befreiungsanträge von Festsetzungen des Bebauungsplans "Füllgrube" zum Bauvorhaben "Neubau eines Wohnhauses mit 4 Wohneinheiten und Keller"; Fl.Nr. 1506/7, Gemarkung Bergtheim (Herbstallee 2)



Sachvortrag:
 
In der Gemeinderatssitzung vom 10.10.2023 wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für den "Neubau eines Wohnhauses mit 4 Wohneinheiten und Keller"; Fl.Nr. 1506/7, Herbstallee 2, Gemarkung Bergtheim, sowie dem Bauantrag beigefügtem Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen zu Dachform und -neigung des seit 02.02.1994 rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplans "Füllgrube" mit einer enthaltenen Begründung, erteilt.
 
Das Landratsamt Würzburg stellte bei technischer Prüfung der Antragsunterlagen fest, dass für folgende Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Füllgrube" Bergtheim Befreiungen schriftlich zu beantragen, zu begründen und über die Gemeinde nachzureichen sind:
  • Überschreitung der Höhe
  • Überschreitung der GRZ I
  • Dachform und -neigung
  • Fassaden-, Dach und Gaubengestaltung
 
Im Geltungsbereich des genannten Bebauungsplans wurden bereits Befreiungen dieser Art zugelassen.
 
Eine Verweigerung der Zustimmung des vorliegenden Befreiungsantrags wäre eine Ungleichbehandlung.
 
Die Erschließung ist gesichert.
 
Das Vorhaben unterliegt dem Genehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO
 
Die bauordnungsrechtliche Bewertung obliegt dem Landratsamt Würzburg.

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Füllgrube" über
  • Höheneinstellung der Gebäude (Wandhöhe)
  • GRZ,
  • Dachform und -neigung, sowie Fassaden und
  • Dach- und Gaubengestaltung
des Bauvorhabens "Neubau eines Wohnhauses mit 4 Wohneinheiten und Keller"; Fl.Nr. 1506/7, Herbstallee 2, Gemarkung Bergtheim, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0


GR Schäuble war zur Abstimmung abwesend.




nach oben
Verwaltungsgemeinschaft Bergtheim
Am Marktplatz 8, 97241 Bergtheim
Tel.: 09367 90071-0
E-Mail: poststelle@vgem-bergtheim.bayern.de
Verwaltungsgemeinschaft Bergtheim
Am Marktplatz 8 · 97241 Bergtheim · Tel.: 09367 90071-0 · poststelle@vgem-bergtheim.bayern.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung