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öffentlich


Bauantrag "Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten" mit Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans "Unterm Dorf III"; Fl.Nr. 201/10, Gemarkung Opferbaum (Fürstenring 16)



Sachvortrag:
 
Es wurde ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für die "Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten"; Fl.Nr. 201/10, Fürstenring 16, Gemarkung Opferbaum, mit einem Antrag auf Befreiungen von Festsetzungen des seit 17.04.1996 rechtskräftigen, qualifizierten Bebauungsplans "Unterm Dorf III" eingereicht.
 
Beim Wohnhaus werden die Festsetzungen des genannten Bebauungsplans eingehalten.
 
Neben dem Wohnhaus ist eine Garage und ein Nebengebäude geplant.
Für deren Dacheindeckung ist ein Flachdach vorgesehen.
Da dies den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans nicht entspricht, wurde ein Antrag auf Befreiungen von folgenden Festsetzungen:
 
- 3.1 Dachform und -neigung der Gebäude,
- 3.3 Garagen und Nebengebäude im Plangebiet 1 + 2:
Dachform und -neigung wie in 2.1 bzw. 2.2,
 
gestellt.
 
Durch Nichteinhaltung der festgesetzten Dachform und -neigung werden die Grundzüge des Bebauungsplans "Unterm Dorf III" nicht verletzt. Des Weiteren wurden im Geltungsbereich des genannten Bebauungsplans bereits Befreiungen dieser Art zugelassen.
 
Eine Verweigerung der Zustimmung des vorliegenden Befreiungsantrags wäre eine Ungleichbehandlung.
 
Die Erschließung ist gesichert.
 
Das Vorhaben unterliegt dem Genehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO
(-aufgrund der genannten Abweichungen des Bebauungsplans-).
 
Die bauordnungsrechtliche Bewertung obliegt dem Landratsamt Würzburg.
 

Beschluss I:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag "Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten"; Fl.Nr. 201/10, Fürstenring 16, Gemarkung Opferbaum, wird erteilt.
 
Dem Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen über:
- 3.1 Dachform und -neigung der Gebäude,
- 3.3 Garagen und Nebengebäude im Plangebiet 1 + 2:
Dachform und -neigung wie in 2.1 bzw. 2.2,
 des Bebauungsplans "Unterm Dorf III" wird, unter der Auflage das Flachdach zu begrünen bzw. Solarenergie darauf zu erreichten, zugestimmt.
Beschluss II:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag "Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten"; Fl.Nr. 201/10, Fürstenring 16, Gemarkung Opferbaum, wird erteilt.
 
Dem Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen über:
- 3.1 Dachform und -neigung der Gebäude,
- 3.3 Garagen und Nebengebäude im Plangebiet 1 + 2:
Dachform und -neigung wie in 2.1 bzw. 2.2,
 des Bebauungsplans "Unterm Dorf III" wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis I:

Ja-Stimmen:
2
Nein-Stimmen:
15
Persönlich beteiligt:
0


Abstimmungsergebnis II:

Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
2
Persönlich beteiligt:
0
 




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Tel.: 09367 90071-0
E-Mail: poststelle@vgem-bergtheim.bayern.de
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