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öffentlich


Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser auf dem Grundstück Fl.Nr. 800/1 Gemarkung Oberpleichfeld; Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange



Sachvortrag:

Die Gemeinde Oberpleichfeld wird als Träger öffentlicher Belange zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser aus zwei Brunnen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 5620 (Gemarkung Prosselsheim) und 800/1 (Gemarkung Oberpleichfeld) zum letztgenannten Grundstück gehört.
 
Ein landwirtschaftlicher Gemüsebaubetrieb beantragt derzeit die Erlaubnis für die Entnahme einer jährlichen Grundwassermenge i. H. v. maximal 39.900 m³ aus den beiden Brunnen auf den genannten Grundstücken zur Bewässerung seiner landwirtschaftlichen Nutzflächen.
 
Es handelt sich um einen Verlängerungsantrag und keinen Neuantrag.

Beschluss:

Die Gemeinde Oberpleichfeld nimmt den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser für das Grundstück Fl.Nr. 800/1, Gemarkung Oberpleichfeld, zur Kenntnis und weist auf die angespannte Grundwassersituation hin.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Bergtheim
Am Marktplatz 8, 97241 Bergtheim
Tel.: 09367 90071-0
E-Mail: poststelle@vgem-bergtheim.bayern.de
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