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öffentlich


Sonderabschlag BayKiBiG an Kindertageseinrichtungen



Sachvortrag:

Die Kommunen und der Freistaat Bayern beteiligen sich auf Grundlage des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) ganz erheblich an der Finanzierung der Betriebskosten in der Kinderbetreuung. Die gesetzliche Förderung wird jährlich unter Berücksichtigung der Entwicklung der Personalkosten (TVöD- Sozial- und Erziehungsdienst) dynamisiert, indem der maßgebende Basiswert jährlich angepasst wird.
 
Für jedes Bewilligungsjahr werden zwei Basiswerte festgelegt - zu Beginn des Kalenderjahres ein vorläufiger Basiswert für die Berechnung der Förderabschläge und mit Ablauf des Bewilligungsjahres ein endgültiger Basiswert für die Endabrechnung. Im Zeitpunkt der Festsetzung des Basiswertes für die Abschläge 2023 war das Ergebnis des diesjährigen Tarifabschlusses noch nicht bekannt und konnte daher noch nicht berücksichtigt werden. Der TVöD-SuE sieht zudem in 2023 einkommensteuerfreie Einmalzahlungen in Höhe von 3.000 Euro in neun Monatsbeträgen vor.
 
Diese massive tarifliche Erhöhung im Kalenderjahr 2023 käme regulär erst bei der Berechnung des endgültigen Basiswerts für die Endabrechnung 2023 zum Tragen. Aufgrund der gesetzlichen Antragsfristen könnten die Träger erst ab August 2024 mit den erheblichen Nachzahlungen rechnen. Die Träger müssen also derzeit bei den Personalkosten deutlich in Vorleistung gehen. Dies stellt eine enorme Belastung dar.
 
Zur Entlastung der Träger und um die laufenden Tariferhöhungen vorzeitig auszugleichen, ist eine Zahlung eines staatlichen Sonderabschlags vorgesehen. Die Auszahlung soll mit dem vierten Abschlag am 15. November 2023 erfolgen. Mit der Zahlung des Sonderabschlags erhalten die Träger den benötigten finanziellen Handlungsspielraum. Vor allem soll auch eine (weitere) Erhöhung von Elternbeiträgen abgewendet werden. Der staatliche Sonderabschlag für Kinder der Gemeinde Oberpleichfeld beträgt in Summe einen Betrag i. H. v. 7.852,00 €.
 
Den Kommunen steht es nun frei, in Ergänzung zum staatlichen Sonderabschlag auch die kommunalen Abschläge entsprechend zu erhöhen.
 
Um erhöhte Nachzahlungen im Jahr 2024 zu vermeiden und um einen evtl. Defizit der Einrichtungen durch die erhöhten Personalkosten entgegenzuwirken, empfiehlt die Verwaltung die kommunalen Abschläge am 15.11.2023 entsprechend den staatlichen Abschlägen zu erhöhen. Diese außerplanmäßige Ausgabe kann haushaltstechnisch abgedeckt werden.
 
Bezüglich einer Anfrage eines Gemeinderates zur Gebührenentwicklung seit dem Jahr 2020, den aktuellen Gruppenkinderzahlen sowie der Anzahl der Geburten in Oberpleichfeld für die Jahre 2022 und 2023 kann folgendes mitgeteilt werden:
 
Die Gebührenhöhe obliegt dem Träger und die Entwicklung seit dem Jahr 2020 liegt der Verwaltung nicht vor. Es ist bekannt, dass die KiTa Oberpleichfeld derzeit von 33 Regelkindern (Ü3-Kinder), von 5 Kindern mit Migrationshintergrund und von 16 U3-Kindern besucht wird. In Summe besuchen damit 54 Kinder den Kindergarten. Die Gruppeneinteilung obliegt dem Träger.
In Oberpleichfeld wurden im Jahr 2022 13 Kinder geboren. Im Jahr 2023 wurden bisher 4 Kinder geboren.
 
Die angefragten Punkte nicht ausschlaggebend für die Entscheidung der Gewährung eines Sonderabschlags, da es sich nur um eine Kostenverschiebung handelt. Der Abschlag verschafft den Einrichtungen mehr Liquidität und vermindert die Schlussrate im Zuge der Endabrechnung.
 
Der 2. Bürgermeister erläutert den Sachverhalt und plädiert für die Zahlung eines Sonderabschlages.
 
Ein Gemeinderat wünscht sich gerne, dass vom Träger des Kindergartens eine Jahresrechnung dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wird. Dieses wurde bereits mehrfach gefordert. Die Übersicht über die personelle und finanzielle Situation des Kindergartens sollte in einer der kommenden Sitzungen vorgestellt werden. Die 1. Bürgermeisterin soll mit dem Träger diesbezüglich Kontakt aufnehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, den kommunalen BayKiBiG-Abschlag am 15.11.2023 entsprechend des staatlichen Sonderabschlags zu erhöhen. Dies entspricht einen Betrag i. H. v. 7.852,00 €.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Bergtheim
Am Marktplatz 8, 97241 Bergtheim
Tel.: 09367 90071-0
E-Mail: poststelle@vgem-bergtheim.bayern.de
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