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öffentlich


Feststellung der Jahresrechnung für das Jahr 2022



Sachvortrag:

1.     Feststellung des Soll - Ergebnisses (§ 79 KommHV)
 
Die Jahresrechnung für 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
 
EINNAHMEN
 
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamt-Haushalt
1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr
+
2.322.212,92
946.526,17
3.268.739,09
1.2 Neue Haushaltsreste
+
0,00
0,00
0,00
1.3 Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahr
-
0,00
0,00
0,00
1.4 Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren
-
0,00
0,00
0,00
1.5 Bereinigte Soll-Einnahmen
=
2.322.212,92
946.526,17
3.268.739,09
AUSGABEN
 
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamt-Haushalt
1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr
+
2.322.212,92
946.526,17
3.268.739,09
1.7 Neue Haushaltsreste
+
0,00
0,00
0,00
1.8 Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahren
-
0,00
0,00
0,00
1.9 Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren
-
        0,00
0,00
         0,00
1.10 Bereinigte Soll-Ausgaben
=
2.322.212,92
946.526,17
3.268.739,09
Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzüglich Zeile 1.10)
 
 
0
0
 
Darin enthalten: Zuführung zum Vermögenshaushalt von                422.927,96 €
Überschuss gem. § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV                                  210.582,11 €
 
2.    Feststellung des Ist-Ergebnisses
 
                                               Verwaltungshaushalt     Vermögenshaushalt      Gesamthaushalt
Ist-Einnahmen
2.322.827,31
946.526,17
3.269.353,48
Ist-Ausgaben
2.322.827,31
946.526,17
3.269.353,48
Ist-Überschuss/Fehlbetrag
0,00
0,00
0,00
3.     Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
2.1 Unerledigte Vorschüsse
           0,00   €
2.2 Vorhandene Verwahrgelder
2.858.344,76 €
 
4.     Stand der Schulden
 
Stand zu Beginn
des Haushaltsjahres
01.01.2022
 
Zugang
 
Abgang
 
Stand am Ende des Haushaltsjahres
31.12.2022
 
 
 
 
 
3.1 Schulden
204.077,00
35.368,00
168.709,00
 
 



Beschluss:

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird nach Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem vorliegenden Ergebnis festgestellt. Die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Bergtheim
Am Marktplatz 8, 97241 Bergtheim
Tel.: 09367 90071-0
E-Mail: poststelle@vgem-bergtheim.bayern.de
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