Die 1. Bürgermeisterin ist persönlich beteiligt und kann gem. Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen. Der 2. Bürgermeister übernimmt die Sitzungsleitung für TOP 03 A.
Der Antragsteller beantragt für das bereits erschlossene Grundstück 332/1 einen neuen Kanalanschluss. Der Anschluss soll zum Kanal in der Straße "Zur Siedlung" hergestellt werden. Der Antrag wird vollständig verlesen.
Da das Grundstück bereits über einen Hausanschluss verfügt, besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Gemeinde bis zu Grundstücksgrenze.
Der augenblickliche Hausanschluss sei jedoch für den Anschluss der neu errichteten Garage nicht ausreichend dimensioniert, da dieser bereits durch Ablagerungen verengt sei.
Der Antragsteller ist bereit, die Kosten insgesamt für die Baumaßnahme und neue Verlegung des Hausanschlusses zu übernehmen. Er würde dazu eine Kostenübernahmeerklärung durch die Bauverwaltung zur Gegenzeichnung erhalten.
Nach Diskussion des Antrages im Gemeinderat sollen folgende Punkte geklärt werden:
- Muss der bestehende Abwasserkanal in der Straße "zur Siedlung" verlängert werden?
(der Kanal endet laut Plan am östlichen Ende des Grundstückes mit der Flurnummer 333)
- Weshalb kann der bestehende Kanal eine ordentliche Entwässerung nicht gewährleisten und wer ist hierfür verantwortlich?
- Wurde bereits in der Vergangenheit ein Antrag für die Verlegung eines bestehenden Kanals von der Verwaltung abgelehnt?
- Welche Möglichkeiten der Entwässerung für das Grundstück bestehen?
- Wer ist für die Unterhaltung des ggfs. zweiten Grundstücksanschlusses verantwortlich und wer trägt die Kosten?
Die Beschlussfassung über den TOP wird zurückgestellt, bis die fraglichen Punkte geklärt sind.