Die Antragsteller beantragen die Errichtung eines Zaunes in einer Höhe von 1,60m als Doppelstabmattenzaun auf der FlrNr.: 886/11.
Das Vorhaben befindet sich im Baugebiet Seligenstadter Marterl. Dort wurde eine Höhenfestsetzung von 1,20m festgesetzt und Maschendrahtzaun.
Die im B-Plan festgesetzte Hecke zur Hintergrünung wurde bereits gesetzt.
Es soll durch den Zaun der Blendschutz (durch Fahrzeuge auf der Kreisstraße; in der Nacht mit Fernlicht) und die Einsehbarkeit von der Kreisstraße auf das Grundstück verbessert werden.
Durch die Hecke könnte in 2-3 Jahren die gleiche Höhe erreicht werden und der Schallschutz verbessert werden.
Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2,0m sind grds. verfahrensfrei, weshalb der Antrag als isolierte Befreiung behandelt werden kann.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines Doppelstabmattenzauns in einer Höhe von 1,60m mit der dahinter wachsenden Hecke auf der FlrNr.: 886/11 wird erteilt.
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