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öffentlich


Befreiung von den Festsetzungen des B-Plan
FlrNr.: 760/30



Sachvortrag:

Der Antrag für die Errichtung des Wohngebäudes auf der FlrNr.: 760/30 wurde bereits in mehreren Punkten beraten. Die Nachbarn haben sich zwischenzeitlich beim Landratsamt Würzburg auf folgendes geeinigt. Auf der Grenze soll durch den Antragsteller ein Sichtschutzzaun in einer Höhe von 1,8 m auf der Stützmauer errichtet werden. Es soll dadurch der Einblick auf das Nachbargrundstück verhindert werden. Die Baugrenze für die Garage wird im nördlichen Bereich um 3,32m überschritten. Die genaue Begründung für den Antrag wurde mit den Einladungen versendet. Dieses entspricht nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes.
 
Das Landratsamt Würzburg würde - da sich die Nachbarn dann einig wären - das gesamte Bauvorhaben inkl. aller bereits vorgelegten Abweichungen und Befreiungen genehmigen.
 
Der Gemeinderat berät darüber, ob das Vorhaben noch den städtebaulichen Zielen im Wohngebiet "Hinter dem Wirtsgarten II" entspricht.
 

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen für die Überschreitung der Baugrenze im nördlichen  um 3,32m und die Einfriedung mit einem Sichtschutzzaun in einer Höhe von 1,8m auf der FlrNr.: 760/30 zum bestehenden BV wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
3
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Bergtheim
Am Marktplatz 8, 97241 Bergtheim
Tel.: 09367 90071-0
E-Mail: poststelle@vgem-bergtheim.bayern.de
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