Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser aus dem Brunnen 1 nördlich der Maschinenhalle, Fl.Nr. 281/1, Gemarkung Bergtheim mit gleichzeitiger Zusammenfassung der Grundwasserentnahmen aus Brunnen 1 und 2, Fl.Nr. 281/1, Gemarkung Bergtheim und Brunnen 3, Fl.Nr. 418, Gemarkung Bergtheim und einer Erhöhung der jährlichen Gesamtentnahmemenge aus diesen drei Brunen zur Bewässerung landwirtschaftlicher Nutzflächen; Stellungnahme Träger öffentlicher Belange
Sachvortrag:
Die Gemeinde Bergtheim wird als Träger öffentlicher Belange zu einem Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser gehört.
Beschluss:
Die Gemeinde Bergtheim weist auf die angespannten Grundwasserverhältnisse hin. Die Trinkwasserversorgung muss zu jeder Zeit gesichert sein.
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.