Antrag auf Errichtung einer Unterstellhalle zur Haltung von Alpakas im Außenbereich in Dipbach
Sachvortrag:
Der Antragsteller stellt "Antrag auf Bauvoranfrage" für die Fl.Nr. 687, Gemarkung Dipbach.
Der Antragsteller möchte auf dieser Wiese Alpakas halten und dazu das Gelände einfrieden sowie einen Unterstand für die Tiere errichten.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Eine Privilegierung als Landwirt liegt nicht vor bzw. wurde nicht nachgewiesen.
Es ist daher als sonstiges Vorhaben i. S. d. § 35 Abs. 2 BauGB zu werten. Öffentliche Belange i. S. d. § 35 Abs. 3 BauGB sind nicht ersichtlich.
Die bauordnungsrechtliche Bewertung obliegt dem Landratsamt Würzburg.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen für die Bauvoranfrage "Bau eines Unterstandes und Einfriedung mit Zaun 1,5 m Höhe" der Fl.Nr. 687, Gemarkung Dipbach, wird erteilt.
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