Auf der Fl.Nr. 297/1, Gemarkung Bergtheim, werden für den REWE-Markt Werbeanlagen errichtet, für die Abstandsflächen teilweise auf der Fl.Nr. 297 (Straße im Gewerbegebiet) zu liegen kommen. Hier ist eine Übernahme der Abstandsfläche durch die Gemeinde erforderlich.
Die öffentliche Fläche besitzt eine Breite von 9,68 m. Es wird durch den Pylon eine Abstandsfläche von 4,88 m gebildet. Zulässig wäre eine Abstandsfläche auf öffentlichem Grund bis zur Hälfte - ergo 4,84 m. Die 4 cm Abstandsfläche, die über die Straßenmitte überstehen, müssten zur Umsetzung des Projektes von der Gemeinde übernommen werden und können einem Bauherrn auf der gegenüberliegenden Straßenseite nicht zur Verfügung gestellt werden.
Da die Pylonen außerhalb des Baufensters sitzen, ist zudem eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Plan "Am Wasserturm" notwendig.
Die Gemeinde stimmt der Abstandsflächenübernahme für den Pylon Nr. 14 von Fl.Nr. 297/11, Gemarkung Bergtheim, von 4,88 m auf der Fl.Nr. 297, Gemarkung Bergtheim, (Straße/ Gehweg "Am Eulenberg") zu.
Die Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans zur Errichtung der Pylonen außerhalb der Baugrenze wird zugestimmt. Ja-Stimmen: | 11 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
GRM Besler noch nicht anwesend.