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öffentlich


Beschluss über zukünftige/n hauptamtliche/n oder nebenamtliche/n Bürgermeister/in



Sachvortrag:

In TOP 14 der GR Sitzung vom 14.03.2019 wurde dem Gemeinderat bereits ein Vergleich der jährlich anfallenden Lohn/Besoldungskosten vorgestellt.
 
Gem. Art. 34 II S. 2 der Gemeindeordnung ist in Gemeinden bis zu 5 000 Einwohnern der erste Bürgermeister Ehrenbeamter, wenn nicht der Gemeinderat spätestens am 90. Tag vor einer Bürgermeisterwahl durch Satzung bestimmt, dass der erste Bürgermeister Beamter auf Zeit sein soll. Es kommt hier auf die amtliche Bekanntmachung der Satzung an. Das Inkrafttreten (beispielsweise 01.05.2020) kann auf einen späteren Zeitpunkt festgelegt werden.
 
Der Gemeinderat berät über das Für und Wider eines Hauptamtlichen Bürgermeisters und verweist auf das Vorgehen bei gemeindlichen Projekten.
 

Beschluss:

Eine Abstimmung über den TOP 04: "Beschluss über zukünftige/n hauptamtliche/n oder nebenamtliche/n Bürgermeister/in" soll in der laufenden Sitzung erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
3
Nein-Stimmen:
9
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Bergtheim
Am Marktplatz 8, 97241 Bergtheim
Tel.: 09367 90071-0
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