Der Antragsteller möchte eine Terassenüberdachung in den Maßen: 3,0m x 6,5m mit einem Pultdach von 8° und einer Eindeckung aus Glas errichten.
Das Vorhaben ist grds. gem. Art. 57 Abs. 1 Buchst. g) BayBO verfahrensfrei.
Befreit werden soll von der im Bebauungsplan festgesetzten Dachneigung.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiung von den Festsetzungen des B-Plan Seligenstadter Marterl wir für die geplante Terrassenüberdachung mit Pultdach und Glas als Dacheindeckung erteilt.
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