Es wurde eine Bauvoranfrage für den Neubau von 4 Wohnblocks mit je 10 Wohneinheiten und Garagen; FlrNr.: 4816; Industriestraße, Gemarkung Bergtheim eingereicht.
Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Der Gebietscharakter zeichnet sich durch ein Dorfgebiet i. S. d. § 5 BauNVO und eines Allgemeinen Wohngebietes i. S. d. § 4 BauNVO aus. Der Antragsteller möchte die Dächer als Flachdach mit Begrünung ausführen. Aus Sicht des Bauamtes fügt sich dieses in die nähere Umgebung ein.
Die Erschließung ist gesichert.
Die baurechtliche Bewertung obliegt dem Landratsamt Würzburg.
Beschluss 1:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage "Neue Industriestraße"; Fl.Nr. 4816, Gemarkung Bergtheim; wird erteilt.
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