Es wurde ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für den "Neubau einer Lagerhalle";
Fl.Nr. 84, Gemarkung Bergtheim, Untere Hauptstraße 32, eingereicht.
Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist bauplanungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Demnach muss sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und den überbaubaren Grundstücksflächen in die nähere Umgebung einfügen.
Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.
Die Erschließung ist gesichert.
Das Vorhaben unterliegt dem vereinfachtem Genehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO.
Die bauordnungsrechtliche Bewertung obliegt dem Landratsamt Würzburg.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag "Neubau einer Lagerhalle"; Fl.Nr. 84, Untere Hauptstraße 32, Gemarkung Bergtheim, wird erteilt.
Ja-Stimmen: | 17 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |