Bauantrag "Abbruch von Nebengebäuden sowie Neubau einer Wohneinheit", Fl. Nr. 5, (Obere Hauptstraße 14) Gemarkung Bergtheim
Sachvortrag:
Es wurde ein Antrag auf Baugenehmigung für die ""Abbruch von Nebengebäuden sowie Neubau einer Wohneinheit", Fl. Nr. 5, (Obere Hauptstraße 14) Gemarkung Bergtheim eingereicht.
Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist bauplanungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Demnach muss sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und den überbaubaren Grundstücksflächen in die nähere Umgebung einfügen.
Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.
Die Erschließung ist gesichert.
Die bauordnungsrechtliche Bewertung obliegt dem Landratsamt Würzburg.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben "Abbruch von Nebengebäuden sowie Neubau einer Wohneinheit", Fl. Nr. 5, (Obere Hauptstraße 14) Gemarkung Bergtheim wird erteilt.
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