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öffentlich


Bauantrag "Abbruch von Nebengebäuden sowie Neubau einer Wohneinheit",
Fl. Nr. 5, (Obere Hauptstraße 14) Gemarkung Bergtheim



Sachvortrag:
 
Es wurde ein Antrag auf Baugenehmigung für die ""Abbruch von Nebengebäuden sowie Neubau einer Wohneinheit", Fl. Nr. 5, (Obere Hauptstraße 14) Gemarkung Bergtheim eingereicht.
 
Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist bauplanungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Demnach muss sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und den überbaubaren Grundstücksflächen in die nähere Umgebung einfügen.
 
Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.
 
Die Erschließung ist gesichert.
 
Die bauordnungsrechtliche Bewertung obliegt dem Landratsamt Würzburg.
  

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben "Abbruch von Nebengebäuden sowie Neubau einer Wohneinheit", Fl. Nr. 5, (Obere Hauptstraße 14) Gemarkung Bergtheim wird erteilt.  

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Bergtheim
Am Marktplatz 8, 97241 Bergtheim
Tel.: 09367 90071-0
E-Mail: poststelle@vgem-bergtheim.bayern.de
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Am Marktplatz 8 · 97241 Bergtheim · Tel.: 09367 90071-0 · poststelle@vgem-bergtheim.bayern.de
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