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öffentlich


Bauantrag "Errichtung einer Terrassenüberdachung an ein bestehendes Wohnhaus",
Fl. Nr. 4640/53, (Milanstr. 15) Gemarkung Bergtheim



Sachvortrag:
 
Es wurde ein Antrag auf Baugenehmigung für die "Errichtung einer Terrassenüberdachung an ein bestehendes Wohnhaus", Fl. Nr. 4640/53, (Milanstr. 15) Gemarkung Bergtheim mit einem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung C.2.2 des rechtskräftigen, qualifizierten Bebauungsplans "Am Sommerrain II" eingereicht.
 
Die Terrassenüberdachung besteht aus einem Lamellendach mit drehbaren Lamellen, die offen oder geschlossen sein können. Eine Dachbegrünung kann nicht ausgeführt werden.
Die Festsetzung "C.2.2. Die Dacheindeckung von Flachdächern ist mit einer extensiven oder intensiven Dachbegrünung auszuführen." im o.g. Bebauungsplan wird nicht eingehalten.
 
Dies ist Gegenstand des Befreiungsantrags.
 
Der Befreiungsantrag wurde begründet.
 
Nach Auffassung der Bauverwaltung der VGem Bergtheim werden die Grundzüge des Bebauungsplanes "Am Sommerrain II" durch die minimale Abweichung von der im genannten Bebauungsplan festgesetzten GRZ (Grundflächenzahl) nicht berührt.
Das Bauvorhaben ist auch städtebaulich vertretbar und folglich bauplanungsrechtlich zulässig.
 
Die bauordnungsrechtliche Bewertung obliegt dem Landratsamt Würzburg.

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben "Errichtung einer Terrassenüberdachung an ein bestehendes Wohnhaus", Fl. Nr. 4640/53, Milanstraße 15, Gemarkung Bergtheim" wird erteilt.
Dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung "C.2.2. Die Dacheindeckung von Flachdächern ist mit einer extensiven oder intensiven Dachbegrünung auszuführen." des Bebauungsplans "Am Sommerrain II" wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0

GR Wagner war zur Abstimmung abwesend.




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Verwaltungsgemeinschaft Bergtheim
Am Marktplatz 8, 97241 Bergtheim
Tel.: 09367 90071-0
E-Mail: poststelle@vgem-bergtheim.bayern.de
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