Gremium:
Gemeinderat (Oberpleichfeld)
Sitzungsnummer:
055/O-GR
Sitzungstermin:
Donnerstag, 7. Dezember 2023
Sitzungsbeginn:
19:30 Uhr
Sitzungsende:
21:48 Uhr
Sitzungsort:
Sitzungssaal Rathaus Oberpleichfeld

Niederschrift vom 07.12.2023
Gemeinderat (Oberpleichfeld)


TAGESORDNUNG:


Stand vom: 29.01.2024 09:02
Öffentlicher Teil:





Öffentlicher Teil:


TOP 01: Neugestaltung der gemeindeeigenen Bachgrundstücke Fl.Nrn. 1787 und 1788 inkl. Erneuerung der anschließenden Pleichachbrücke als Rad- und Fußgängerbrücke zur Naherholungs- und Aufenthaltsfläche;
Vorstellung der Firma Garten- und Landschaftsbau Seufert
 
 

Sachvortrag:

Wie bereits in der Sitzung Nr. 053/O-GR am 12.10.2023 / Vorstellung Techn. Büro Werner / mögliche Brückenerneuerung vorberatend diskutiert, sollte nun in einer kommenden Sitzung das Gesamtkonzept im Bereich dieser Pleichachbrücke vorgestellt werden.
 
Hierzu wurde durch den Gemeinderat eigens die Arbeitsgruppe "AG-Pleichach" gegründet. Ziel ist es, dem GR Oberpleichfeld ein ausgearbeitetes und abstimmungsfähiges Gesamtkonzept vorzulegen.
In die Ausarbeitungen der AG wurde bereits die Fa. Seufert (Gala Bau) Oberpleichfeld, zur Erstellung eines Planes mit Arbeitsbeschreibungen und Kostenkalkulation einbezogen. Herr Seufert stellt in der Sitzung die Ausarbeitung vor. Ebenso berichtet die AG Pleichach Ihre Sicht zur Neugestaltung.
 
Die betroffenen Flächen liegen entlang des Fahrradweges und im Bereich hoher Frequentierung durch die Ortsbewohnerschaft (Spazierwege / Kleingärten) sowie als Spielfläche der Kinder am Bach im Eingangsbereich des Ortes. Es ist davon auszugehen, dass die Umgestaltung zu einer attraktiven Naherholungs- bzw. Aufenthaltsfläche auf eine hohe Akzeptanz trifft. Oberpleichfeld verfügt noch über keine vergleichbare Örtlichkeit. Die Brückenproblematik könnte in diesem Zusammenhang ebenfalls ansprechend gelöst werden.
 
Letztendlich geht es um die Zustimmung des Gemeinderates, das Projekt in der aufgezeigten Gestaltungsweise weiter fortzuführen.
 
Nicht den Tagesordnungspunkt betreffend, stellt die Fa. Seufert kurz einen Entwurfsplan für einen Wasserspielplatz vor. Als Grundstück für die Errichtung könnte das Tauschgrundstück herangezogen werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt die "AG Pleichach" das Projekt wie aufgezeigt weiter voranzutreiben. Dabei müssen nun Ausschreibungsmodalitäten und mögliche Fördermöglichkeiten durch die Verwaltung geprüft sowie erforderliche behördliche Genehmigungen eingeholt werden. Das Projekt soll notfalls auch ohne Förderung verwirklicht werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 



TOP 02: Öffentliche Niederschrift der vergangenen Gemeinderatssitzung vom 09.11.2023  
 

Sachvortrag:

Die öffentliche Niederschrift der vergangenen Gemeinderatssitzung (Protokoll Nr. 054/O-GR v. 09.11.2023) wurde der Sitzungsladung beigefügt. Da keine Einwände gegen die Sitzungsniederschrift erhoben wurden, gilt diese als genehmigt.

 
 


TOP 03: Bauantrag "Überdachung der bestehenden Garage" mit Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans "Am Dorfgraben 2. Änderung"; Fl.Nr. 170, Gemarkung Oberpleichfeld (Friedhofgasse 10 a)  
 

Sachvortrag:
Es wurde ein Antrag auf Baugenehmigung für eine "Überdachung der bestehenden Garage"; Fl.Nr. 170, (Friedhofgasse 10 a), Gemarkung Oberpleichfeld; mit einem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des seit 25.09.1998 rechtskräftigen, qualifizierten Bebauungsplans "2. Änderung Am Dorfgraben" eingereicht.
 
Gegenstand des Befreiungsantrags ist die im Bebauungsplan festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4.
Der Befreiungsantrag wurde begründet.
 
Nach Auffassung der Bauverwaltung der VGem Bergtheim werden die Grundzüge des Bebauungsplanes "2. Änderung Am Dorfgraben" durch die minimale Abweichung von der im genannten Bebauungsplan festgesetzten GRZ (Grundflächenzahl) nicht berührt, sodass sie städtebaulich vertretbar und somit bauplanungsrechtlich zulässig ist.
 
Aufgrund des Nichteinhaltens der im Bebauungsplan festgesetzten GRZ kann das Bauvorhaben nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO; Bayerische Bauordnung) behandelt werden, sodass ein Baugenehmigungsverfahren (Art. 59 BayBO) durchzuführen ist.
 
Die bauordnungsrechtliche Bewertung obliegt dem Landratsamt Würzburg.

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben "Überdachung der bestehenden Garage"; Fl.Nr. 170, Friedhofgasse 10 a, Gemarkung Oberpleichfeld; wird erteilt.
Dem Antrag auf Befreiung von der im Bebauungsplan "2. Änderung Am Dorfgraben" festgesetzten Grundflächenzahl wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 



TOP 04: Begehbarer Rundweg um Oberpleichfeld für Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren  
 

Sachvortrag:

Mit E-Mail vom 02.11.2023 hat GRM C. Hammer bei der 1. Bürgermeisterin M. Rottmann den Antrag gestellt, die Entscheidung über einen Ausbau eines Rundweges um Oberpleichfeld für Kinderwägen, Rollstühle und Rollatoren auf die Tagesordnung der kommenden Gemeinderatssitzung zu nehmen.
 
Das in einer vergangenen Gemeinderatssitzung anwesende Ingenieurbüro (Technisches Büro Werner, 97483 Eltmann) könnte neben den Brücken auch die Planung für die Flurwege übernehmen. Die Idee eines Rundweges um Oberpleichfeld, auf dem man auch mit Kinderwagen und Rollator gehen kann, wurde von verschiedenen Gemeinderatsmitgliedern schon öfter vorgetragen. Der Antrag soll diese Idee aufgreifen und im Rat entsprechend diskutiert werden.
 
Es wurde bereits eine grobe Skizze erstellt und ein paar Fotos von den Wegen aufgenommen. Nach Auffassung von C. Hammer ist ersichtlich, dass die "rote Variante" mit relativ wenig Aufwand gestaltet werden könnte. Hierfür müsste lediglich der Flurweg Fl.Nr. 382 bei der 1. Höhe ausgebessert und ein relativ kurzes Stück Richtung Siedlung neu erstellt werden.
 
Die gestrichelten Wege wären Varianten, die ebenfalls zu diskutieren wären.
 
Die Umsetzung wäre ggfs. relativ problemlos möglich. Nach Auffassung von Herrn Hammer waren sich die meisten, wenn nicht sogar alle Ratsmitglieder einig, dass eine Umrundungsmöglichkeit des Dorfes für Kinderwagen und Rollatoren oder natürlich nur zum Laufen sinnvoll und gewünscht ist, die finanzielle Lage der Gemeinde gut ist und vor allem sich das Büro Werner bereits in den Planungen befindet.
 
Vor einer Beauftragung für eine Planung und Kostenschätzung ist es wichtig, dass sich der Gemeinderat generell darüber klar wird, ob ein begehbarer Rundweg in Oberpleichfeld angestrebt werden soll. Beim vorgestellten Planungsentwurf wird die rot gestrichelte Variante mehrheitlich favorisiert. Die 1. Bürgermeisterin stellt die Erfordernis der Hinzuziehung eines Planungsbüros in Frage. Ggfs. könnte das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft (VGem) Bergtheim die Planungen und die Erstellung einer Kostenschätzung übernehmen. Ein Gemeinderat spricht den notwendigen Ausbau der Wege auf eine gewisse Tonnage an. Die hohen Lasten, welche überwiegend durch schweres landwirtschaftliches Gerät auftreten, müssen in die Planungen mit einbezogen werden.

Beschluss:

Der Bauausschuss soll mit der technischen Bauverwaltung der VGem Bergtheim in einer anzuberaumenden Sitzung die Situation vor Ort begutachten und den notwendigen Ausbau festlegen. Es wird die rote Ausbauvariante der heute vorgestellten Grobplanung favorisiert. Das Bauamt soll, sofern möglich, eine Kostenschätzung für den notwendigen Ausbau erstellen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
1
Persönlich beteiligt:
0
 



TOP 05: Verschiedenes - Mitteilungen - Anfragen  
 

Sachvortrag:

Glasfaserausbau in Oberpleichfeld

Die INSYTE DEUTSCHLAND GmbH hat mit heutiger E-Mail mitgeteilt, dass vom 22.12.2023 bis zum 15.01.2024 wetterbedingt keine Bautätigkeiten für den Glasfaserausbau in Oberpleichfeld stattfinden. Es steht jedoch selbstverständlich während diesem Zeitraum ein Ansprechpartner zur Verfügung.

Aus der Gemeinderatssitzung vom 09.11.2023:

Auftragsvergabe "Sanierung und teilweise Erhöhung einer bestehenden Mauer"; Fl.Nr. 135/2, Gemarkung Oberpleichfeld (Hauptstraße 2)
Der Auftrag "Sanierung und teilweise Erhöhung einer bestehenden Mauer"; Fl.Nr. 135/2, Gemarkung Oberpleichfeld (Hauptstraße 2) soll an die Firma SEB Baugesellschaft mbH aus Ilmtal, vergeben werden.
 
Auftragsvergabe "Stahlbauarbeiten" Neugestaltung Kreuzung
Der Auftrag "Stahlbauarbeiten" Neugestaltung Kreuzung soll an die Firma SMB Stahl- & Metallbau GmbH & Co. KG vergeben werden.
 
Vergabe Jahresleistungsverzeichnis 2024 Tiefbau
Der Zeitvertrag für das Jahr 2024 soll an die Firma Gotthard Weeth GmbH aus Schweinfurt zu denselben Konditionen wie aus dem Jahr 2023 vergeben werden.
 
Regionalbudget Gemeinde Oberpleichfeld für einen Wasserspielplatz;
Einreichung einer Förderanfrage bei der Kommunalen Allianz Würzburger Norden e.V.
Die Gemeinde Oberpleichfeld reicht für die anfallenden Kosten bei der Errichtung eines Wasserspielplatzes in Oberpleichfeld eine Förderanfrage für das Regionalbudget 2023 bei der Kommunalen "Allianz Würzburger Norden" e.V ein. Das Grundstück für den Wasserspielplatz wurde in der Sitzung der Arbeitsgruppe "Pleichach" am 20.11.2023 für die FlNr. 212 festgelegt.
 
 

 
 








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Verwaltungsgemeinschaft Bergtheim
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Tel.: 09367 90071-0
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