Haushaltssatzung
der Gemeinde Bergtheim
(Landkreis Würzburg)
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Bergtheim folgende Haushaltssatzung:
§ 1 Haushaltsplan
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt im Verwaltungshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben mit 8.924.470,00 €
und im Vermögenshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben mit 5.911.750,00 €
ab. Das gesamte Haushaltsvolumen beträgt somit 14.836.220,00 €
§ 2 Kreditaufnahmen
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
2.000.000,00 €
festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4 Hebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 500 v. H.
b. für die Grundstücke (B) 330 v. H.
2. Gewerbesteuer 350 v. H.
§ 5 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
1.450.000,00 €
festgesetzt.
§ 6 Inkrafttreten
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Bergtheim, den
Gemeinde Bergtheim
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(Siegel) (Unterschrift)
Schlier
1. Bürgermeister
Ja-Stimmen: | 14 |
Nein-Stimmen: | 3 |
Persönlich beteiligt: | 0 |