12. Änderung des Flächennutzungsplans Markt Werneck, Beteiligung als Träger öffentlicher Belange
Sachvortrag:
Der Marktgemeinderat des Marktes Werneck billigte in seiner öffentlichen Sitzung am 25.09.2023 den Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Werneck, einschließlich textlicher Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 25.09.2023. Des Weiteren wurde beschlossen, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Planentwurf, die Begründung und der Umweltbericht zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans sind in der Zeit vom 23.10.2023 bis 26.11.2023 auf der Internetseite des Marktes Werneck (www.werneck.de/rathaus-buerger/bauen/bebauungsplaene) eingestellt.
Während dieser Auslegungsfrist wird die Gemeinde Bergtheim als Träger öffentlicher Belange gehört.
Beschluss:
Die Gemeinde Bergtheim nimmt die 12. Änderung des Flächennutzungsplans des Markts Werneck zur Kenntnis und hat keine Einwände.
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