Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser auf dem Grundstück Fl.Nr. 800/1 Gemarkung Oberpleichfeld; Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange
Sachvortrag:
Die Gemeinde Oberpleichfeld wird als Träger öffentlicher Belange zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser aus zwei Brunnen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 5620 (Gemarkung Prosselsheim) und 800/1 (Gemarkung Oberpleichfeld) zum letztgenannten Grundstück gehört.
Ein landwirtschaftlicher Gemüsebaubetrieb beantragt derzeit die Erlaubnis für die Entnahme einer jährlichen Grundwassermenge i. H. v. maximal 39.900 m³ aus den beiden Brunnen auf den genannten Grundstücken zur Bewässerung seiner landwirtschaftlichen Nutzflächen.
Es handelt sich um einen Verlängerungsantrag und keinen Neuantrag.
Beschluss:
Die Gemeinde Oberpleichfeld nimmt den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser für das Grundstück Fl.Nr. 800/1, Gemarkung Oberpleichfeld, zur Kenntnis und weist auf die angespannte Grundwassersituation hin.
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