Mit Schreiben vom 21.08.2023 teilte uns das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen - Würzburg mit, dass auf Beschluss des Landtages die staatliche Betriebsleitung und -ausführung im Kommunalwald nicht weiter vollzogen wird.
Die staatliche Beförsterung können im beidseitigem Einvernehmen fortgeführt werden. Hierfür wird künftig ein kostendeckendes Entgelt fällig. Die Mehrbelastung soll durch Ausgleich erfolgen.
Die Verwaltung schlägt vor, an der Betriebsleitung und Betriebsausführung mit dem Freistaat festzuhalten. Die konkreten Beträge für Ausgaben und Einnahmen können an dieser Stelle noch nicht benannt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat hält an der Betriebsleitung und Betriebsausführung über den Freistaat fest und macht nicht vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch.
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.