Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser aus zwei Brunnen Fl.Nrn. 1020, 1028, markung Bergtheim; Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange
Sachvortrag:
Die Gemeinde Bergtheim wird als Träger öffentlicher Belange zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1020 und 1028, Gemarkung Bergtheim gehört.
Der Landwirt der genannten Grundstücke beantragt derzeit die Erlaubnis zur Entnahme einer jährlichen Grundwassermenge i. H. v. insgesamt 8.000 m³. Das Grundwasser soll für die Bewässerung der landwirtschaftlichen Nutzfläche, dem Tränken des Viehs, den Pflanzenschutz und das Reinigen des Hofbetriebes verwendet werden.
Es handelt sich um einen Verlängerungsantrag und keinen Neuantrag.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1020 und 1028, Gemarkung Bergtheim zur Kenntnis und weist auf die angespannten Grundwasserverhältnisse hin.
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.